Rosengarten Weiss Dental
Garantie
für Zahnbehandlungen
Maß der Garantie:
Wenn es eindeutig beweisbar ist, dass die von uns verrichtete Arbeit aus Verschulden des Labors für Zahnheilkunde oder der Praxis (z.B. Stoff-Fehler) zum ordnungsmäßigen Gebrauch nicht geeignet ist, übernimmt der Rosengarten Dental Group die Kosten der Wiederherstellung, inbegriffen zugleich einen bestimmten Teil der Kosten für Reise und Unterkunft.
Bei kleineren Korrekturen – nach vorheriger Konsultation – die auf dem eigenen Wohnort zu erledigen sind, begleicht der Rosengarten Weiss Dental die für die Firma von dem dortigen Arzt ausgestellte Rechnung im Wert von höchstens 50,- Euro.
Der Maß der Garantie versinkt oder verliert ihre Gültigkeit, wenn:
- der Patient die Mundpflege vernachlässigt
- er die Hinweise des Arztes nicht einhält
- bei herausnehmbarem Ersatz – bei partieller oder vollkommener Zahnreihe – im Fall der unsachgemäßen Lagerung, Pflege oder nicht fachgemäßer Benutzung
- der Patient ist zu den Nachuntersuchungen (inkl. Panoramaröntgenaufnahme) jährlich einmal nicht erschienen
- beim Schwund des Zahnfleisches und des Knochenbaus (Parodontose)
- das Zahn Werk in Folge eines Unfalls verletzt wird
- bei großer Veränderung des Körpergewichts der Patienten in kurzer Zeit
- sich der Status für Zahnheilkunde des Patienten in Folge der Nebenwirkungen einer allgemeinen Krankheit verändert (z.B. Zuckerkrankheit, Epilepsie, Knochenschwund, Röntgenstrahlen, Chemotherapie)
- der Patient ohne vorherige Konsultation eine Behandlung anderswo machen lässt
Panorama-Röntgenaufnahme ist jährlich erforderlich!
Zahnärztliche Leistungen und Unterkunft in einem Ort?
